Einzeltherapie
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Bitte nutzen Sie die telefonischen Sprechzeiten
Erstgespräch (Sprechstunden)
Im Erstgespräch wird festgestellt, ob eine Indikation für eine psychotherapeutische Behandlung vorliegt.
Probatorische Sitzungen
Sofern eine Indikation festgestellt werden kann, werden probatorische Sitzungen (je 50 min.) vereinbart. Dies können bis zu 6 Termine sein. Diese Termine dienen der diagnostischen Einschätzung und ggf. der Antragstellung bei der Krankenkasse (Therapievertrag bei Privatpatienten).
Behandlung
Die Therapietermine umfassen je 50 min und finden in der Regel wöchentlich, an einem festen Therapietermin statt.
Es wird zwischen einer Kurzzeittherapie und Langzeittherapie unterschieden. Welche Form der Therapie stattfindet, wird dem individuellen Bedarf des Patienten angepasst und Ihnen vor Beginn der Therapie mitgeteilt.
Eine tiefenpsycholigische Psychotherapie stellt in der Regel eine langzeittherapeutische Begleitung von 1-2 Jahren dar.
Ablösungsprozess (Rezidivprophylaxe)
Damit der Patient sich auch nach erfolgreicher Therapie den Herausforderungen des Lebens stellen kann und sich gut zurechtfindet, wird rechtzeitig vor Therapieende ein Ablösungsprozess eingeleitet. Die Frequenz der Therapietermine wird sodann erweitert, um dem Patienten die Möglichkeit zu geben, eigenständig zurechtzukommen.
In diese Phase ist das unterstützende Umfeld von besonderer Relevanz. Zudem wurde bereits in der Therapie ein unterstützendes Netzwerk aufgebaut, damit der Patient sich im Bedarfsfall selbst Hilfe holen kann.
Gruppentherapie
Neben der Einzeltherapie biete ich auch tiefenpsychologisch fundierte Gruppentherapien an. Dies kann auch als Kombination mit der Einzeltherapie erfolgen und wird dem individuellen Bedarf des Patienten angepasst. Insbesondere bei interaktionellen Schwierigkeiten mit Gleichaltrigen, bei sozialen Ängsten und spezifischen Phobien, sowie bei Regulationsschwierigkeiten in Gruppen bieten sich eine Gruppentherapie vorzugsweise an. Eine Gruppentherapiestunde dauert 100 min. und ist für Gruppen von 3-9 Kindern.
Die Gruppensitzungen finden 14-tägig statt. Parallel dazu erhalten Eltern regelmäßige Sitzungen zu spezifischen Fachthemen.
Bei Interesse lassen Sie sich gerne in die Warteliste aufnehmen.
Gut zu wissen!
Bei allen Patienten unter 14 Jahren, muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten vorliegen. Im Fall getrenntlebender Eltern müssen beide Elternteile mit der Therapie einverstanden sein und bereit sein, mitzuwirken.
Im Alter von 15 Jahren dürfen Jugendliche einen eigenen Antrag auf Psychotherapie ohne Einverständnis der Eltern stellen.
Psychotherapie unterliegt der Schweigepflicht und bietet einen Schutzraum für Kinder und Jugendliche ihre unbewussten Konflikte zu bearbeiten. Dieser Schutzraum muss eingehalten werden. Eltern erhalten eine Entwicklungseinschätzung, aber keine detaillierten Auskünfte über Therapieinhalte.
Kostenübernahme Psychotherapie
Gesetzlich Versicherte
Bei gesetzlich Versicherten werden die psychotherapeutischen Leistungen nach Antragstellung durch die Behandlerin in der Regel übernommen. Die Abrechnung erfolgt gemäß EBM und wird mit den Krankenkassen direkt abgerechnet.
Die psychotherapeutische Sprechstunde, sowie die probatorischen Sitzungen werden ohne Antrag übernommen.
Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit. Sie benötigen keine Überweisung.
Privatversicherte
In der Regel übernehmen auch die privaten Kassen die Kosten für die Psychotherapie vollumfänglich. Es gibt jedoch, je nach Kasse individuelle Unterschiede.
Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig (vor Behandlungsbeginn) bei ihrer privaten Krankenkasse/ Beihilfe, ob und in welchem Umfang die Therapiekosten übernommen werden und lassen sich dies schriftlich bestätigen und die individuellen Antragsformulare zusenden.
Die probatorischen Sitzungen werden in der Regel auch ohne Antrag übernommen.
Selbstzahler
Sie erhalten eine Privatrechnung, die Sie selbst begleichen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen und Ärzte (GOP/GOÄ)
